Die Arbeiten

Akutsomatik
 
Der von der Bevölkerung beider Kantone am 19. Februar 2019 angenommene Staatsvertrag "Gesundheitsversorgung" (Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung) bildet die verbindliche Grundlage für die gemeinsame Planung der Gesundheitsversorgung. Er definiert die Rahmenbedingungen im stationären und ambulanten Bereich und führt die dazu notwendigen Planungsinstrumente ein. Leistungsaufträge an öffentliche und private Spitäler werden in Zukunft durch die beiden Kantone gemeinsam vergeben, nach einheitlichen und transparenten Kriterien.
 
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihre gleichlautenden Spitallisten genehmigt und damit in der Spitalplanung einen schweizweit beachteten Meilenstein erreicht. Die gleichlautenden Spitallisten dienen als Grundlage der künftigen Spitalversorgung. Das Leistungsangebot wird stärker gebündelt, Tendenzen zur medizinischen Überversorgung in einzelnen Bereichen werden gemeinsam mit den Leistungserbringern reduziert. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und die hohe Qualität der Versorgung bleiben erhalten. Die gleichlautenden Spitallisten traten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft.
 
 
 
 
 
Versorgungsplanungsbericht lang betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung
 

Ambulante Zulassungsbeschränkungen

2022 haben die beiden Kantone verschiedene Massnahmen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung lanciert. Zunächst stellten sie im März kantonale Zulassungseinschränkungen vor. In den acht Fachgebieten mit der grössten vermuteten Überversorgung gelten seit dem 1. April 2022 Obergrenzen für die Zahl ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte.

Psychiatrische Versorgung

Im Dezember 2022 erfolgte ein wichtiger Schritt in der gemeinsamen Planung der psychiatrischen Versorgung beider Basel: Nach gleichlautenden Spitallisten in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten mit körperlichen Erkrankungen, der Akutsomatik, gingen die beiden Kantone mit der Psychiatrie den nächsten grossen Bereich an. Dazu präsentierten die beiden Gesundheitsdirektoren den neuen Versorgungsplanungsbericht «Psychiatrische Versorgung» mit Analysen und Prognosen. Gleichzeitig eröffneten sie das Bewerbungsverfahren für neue, gleichlautende Spitallisten im Bereich Psychiatrie, gültig ab 2024.

Für die künftige optimale Versorgung der Bevölkerung benötigen die beiden Kantone ein grösseres psychiatrisches Angebot. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Alterspsychiatrie sind zusätzliche stationäre Angebote nötig. In der Erwachsenenpsychiatrie streben sie eine Entwicklung der Angebote in Richtung intermediäre und ambulante Behandlungen etwa in Tageskliniken an.

Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie

Rehabilitation

Nach der Akutsomatik und der Psychiatrie gehen die beiden Kantone die umfassende Neuplanung der Rehabilitation an. Der erarbeitete Versorgungsplanungsbericht ist eine Grundlage für die Spitalplanung im Bereich Rehabilitation, welche für die angestrebten gleichlautenden Spitallisten der beiden Kantone per 1. Januar 2025 eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich nachhaltig tragbare und zukunftsfähige rehabilitative Versorgung vorsieht. Der Versorgungsplanungsbericht ist am 15. Mai 2023 in Vernehmlassung gegangen.




Leitgedanken der Arbeiten

Region = eine gemeinsame Gesundheitsregion

Wir verfolgen für die Bevölkerung die Prinzipien einer adäquaten, qualitativ hochstehenden, gut erreichbaren und bezahlbaren Gesundheitsversorgung.

Wir wollen eine Spitzenrolle in der hochspezialisierten Medizin und in der universitären Lehre und Forschung einnehmen. 

Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt verfolgen als übergeordnete Ziele:

  • eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone
  • eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie
  • eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region



Umfang der Gesundheitsversorgung

Die gemeinsame Gesundheitsversorgung umfasst im Wesentlichen:

  • die gemeinsame Planung (im stationären und im ambulanten Bereich)
  • gemeinsame Projekte wie das Qualitätsmonitoring, das Versorgungsmonitoring oder eHealth (elektronisches Patientendossier)
  • die Koordination und Konzentration von medizinischen Leistungen im Versorgungsraum
  • das Etablieren einheitlicher Kriterien für die Aufnahme auf die Spitalliste und die Vergabe von Leistungsaufträgen unter Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Leistungserbringern
  • gegenseitige Konsultation bei Tariffestsetzungen
  • Koordination der sogenannten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen und den
  • Informationsaustausch untereinander.