Wo stehen wir?

Dezember 2022: Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen zusammen die psychiatrische Versorgung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion weiterentwickeln. Dazu haben die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) heute an einer Medienkonferenz den neuen Versorgungsplanungsbericht «Psychiatrische Versorgung» mit Analysen und Prognosen vorgestellt. Gleichzeitig haben sie das Bewerbungsverfahren für neue, gleichlautende Spitallisten im Bereich Psychiatrie, gültig ab 2024, eröffnet. Mehr

Oktober 2022: Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sehen vor, auf den 1. Januar 2024 eine neue, gleichlautende Spitalliste im Bereich Psychiatrie in Kraft zu setzen. Dazu haben sie nun die Vernehmlassung für den Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie gestartet. Das Ziel der darin enthaltenen Analysen ist die Ermittlung des heutigen und zukünftigen Versorgungsbedarfs. Der Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie dient als Grundlage für eine gemeinsame Versorgungsplanung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) und darauf aufbauend für gleichlautende Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich der Psychiatrie per 1. Januar 2024. Mehr

März 2022: Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben eine sehr hohe Ärztedichte und in der Folge hohe Gesundheitskosten und Krankenversicherungsprämien. In den Jahren 2020 und 2021 hat nun der Bund mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes eine Basis gelegt, welche eine Zulassungssteuerung ermöglicht. Die beiden Kantone führen diese rasch ein und haben Obergrenzen von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten in acht Fachgebieten definiert. Die kantonalen Zulassungseinschränkungen sind am 1. April 2022 in Kraft getreten.
 

Mai 2021: Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihre gleichlautenden Spitallisten genehmigt und damit in der Spitalplanung einen schweizweit beachteten Meilenstein erreicht. Die gleichlautenden Spitallisten dienen als Grundlage der künftigen Spitalversorgung. Das Leistungsangebot wird stärker gebündelt, Tendenzen zur medizinischen Überversorgung in einzelnen Bereichen werden gemeinsam mit den Leistungserbringern reduziert. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und die hohe Qualität der Versorgung bleiben erhalten. Die gleichlautenden Spitallisten treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft.
 

September 2020: Nach der Covid-19-bedingten Unterbrechung des Projektes um sechs Monate konnte im August / September 2020 mit dem so genannten rechtlichen Gehör der somatischen Spitäler gestartet werden. Darüber hinaus starteten die Arbeiten am Psychiatriekonzept.
 

September 2019: Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) haben an einer gemeinsamen Medienkonferenz das Bewerbungsverfahren für die angestrebten gleichlautenden Spitallisten in den beiden Basel eröffnet. Dem Bewerbungsverfahren voraus gegangen ist eine Bedarfsprognose mit einer erstmals vorgenommenen Einschätzung, welche medizinischen Dienstleistungen die Bevölkerung in beiden Basel benötigt. Festgestellte Tendenzen zur Überversorgung sollen im Rahmen der neuen Spitallisten gemeinsam mit den Leistungserbringern reduziert werden. Das Volumen soll künftig stärker gesteuert werden, um das Angebot besser zu bündeln.

Februar 2019: Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) freuen sich über die Annahme des Staatsvertrages für eine gemeinsame kantonsübergreifende Gesundheitsversorgung und bedauern, dass der Staatsvertrag zum gemeinsamen Universitätsspital Nordwest aufgrund der Ablehnung in Basel-Stadt nicht zustande kommt. Ihrer Ansicht nach wurde damit eine wichtige Chance verpasst. Das Verdikt der Stimmenden ist zu respektieren.
 

September 2018: Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) haben sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Parlamente in Basel-Stadt und Basel-Landschaft im September 2018 den beiden Staatsverträgen „Gemeinsame Gesundheitsversorgung“ und „Gemeinsame Spitalgruppe“ zugestimmt haben. Nun kann die Bevölkerung in beiden Kantonen darüber abstimmen. Abstimmungsdatum ist der 10. Februar 2019. Die beiden Gesundheitsdirektoren sind zuversichtlich, dass auch die Bevölkerung in beiden Kantonen den richtungsweisenden Vorlagen zustimmen wird.

Die beiden Gesundheitsdirektoren empfehlen, beiden Staatsverträgen zuzustimmen. Der Staatsvertrag für eine gemeinsame Gesundheitsversorgungsplanung ist dabei die Basis. Für die volle Wirksamkeit braucht es jedoch auch die Spitalfusion. Ohne sie würden das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) weiter in einem Wettbewerb um dieselben Patienten stehen, unnötige vorhandene Überkapazitäten würden kaum abgebaut.
 

Februar 2018: Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Februar 2018 an einer gemeinsamen Sitzung die Staatsverträge für die Umsetzung der gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet. Die Staatsverträge regeln die konkrete Ausgestaltung der beiden Teilprojekte „Gemeinsame Gesundheitsversorgung“ und „Gemeinsame Spitalgruppe“ zwischen dem Universitätsspital Basel (USB) und dem Kantonsspital Baselland (KSBL). Die Spitalgruppe soll „Universitätsspital Nordwest“ heissen.

 

Mitte September 2016 ist der Grundstein für die Gesundheitsregion beider Basel gelegt worden. Die beiden Regierungen haben entschieden, dass sie ihre Spitalplanung künftig nach einheitlichen transparenten Kriterien aufeinander abstimmen werden, und bekräftigt, dass das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) in eine neue, gemeinsame Spitalgruppe zusammengeführt werden sollen.

In der Folge wurde Ende Juni 2017 die Vernehmlassung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel freigegeben. Politische Parteien, Organisationen im Gesundheitswesen, Gemeinden und Nachbarkantone sind eingeladen, sich vom 3. Juli bis 3. Oktober 2017 zu den rechtlichen Grundlagen des Projekts der gemeinsamen Gesundheitsregion zu äussern. Im Zentrum der Vernehmlassung stehen die Staatsverträge der beiden Teilprojekte „Gemeinsame Gesundheitsversorgung“ und „Gemeinsame Spitalgruppe“ zwischen dem Universitätsspital Basel (USB) und dem Kantonsspital Baselland (KSBL). Die beiden Gesundheitsdirektoren haben die Vernehmlassungsunterlagen am 3. Juli 2017 an einer gemeinsamen Medienkonferenz vorgestellt.

Der Kurzfilm „Die Zukunft unseres regionalen Gesundheitswesens“ zeigt auf, worum es im Wesentlichen geht. In drei Minuten führt die Baselbieter Medizinstudentin Julia durch die wichtigsten Eckpunkte der anvisierten gemeinsamen Spitalplanung und der Spitalgruppe: Youtube BL, Youtube BS.

 

Ende Juni 2015 haben die beiden Basel erstmals bekannt gegeben, dass sie die Gründung einer gemeinsamen Spitalgruppe prüfen. Die beiden Regierungsräte Thomas Weber (BL) und Lukas Engelberger (BS) legten dafür ein ausführliches Strategiepapier vor. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt hatten zuvor im März 2015 an einer gemeinsamen Sitzung die Absicht bekräftigt, in der Gesundheitsversorgung und insbesondere im Spitalwesen über die Kantonsgrenzen hinweg enger zusammenzuarbeiten. Dies aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Region Nordwestschweiz (BL, BS, SO, AG nördlich des Jurakamms) um einen weitgehend geschlossenen Versorgungsraum handelt. Dieser Initiative vorangegangen waren Gespräche der beiden Gesundheitsdirektoren mit Vertretern des Universitätsspitals Basel und des Kantonsspitals Baselland, die ihrerseits eine engere Zusammenarbeit angeregt hatten, eine Absicht, die von den beiden Gesundheitsdirektoren ausdrücklich begrüsst wurde.

 

Für das Projekt gelten in jeder Projektphase die folgenden Hauptziele:

  • eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone
  • eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich
  • sowie eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sehen vor, auf den 1. Januar 2024 eine neue, gleichlautende Spitalliste im Bereich Psychiatrie in Kraft zu setzen. Dazu haben sie nun die Vernehmlassung für den Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie gestartet. Das Ziel der darin enthaltenen Analysen ist die Ermittlung des heutigen und zukünftigen Versorgungsbedarfs. Der Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie dient als Grundlage für eine gemeinsame Versorgungsplanung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) und darauf aufbauend für gleichlautende Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich der Psychiatrie per 1. Januar 2024.Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen zusammen die psychiatrische Versorgung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion weiterentwickeln. Dazu haben die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) heute an einer Medienkonferenz den neuen Versorgungsplanungsbericht «Psychiatrische Versorgung» mit Analysen und Prognosen vorgestellt. Gleichzeitig haben sie das Bewerbungsverfahren für neue, gleichlautende Spitallisten im Bereich Psychiatrie, gültig ab 2024, eröffnet.